Publikationsethik

Publikationsethik:

Die Redaktion der wissenschaftlichen Zeitschrift „Studia Germanica Gedanensia” folgt den Empfehlungen des Komitees für Publikationsethik (Committee on Publication Ethics/COPE).

Pflichten der Autoren:

Originalität und Plagiat: Die Autoren dürfen nur originale, bislang unveröffentlichte Aufsätze einreichen. Ausnahmsweise können deutsche Übersetzungen von Texten hohen wissenschaftlichen Wertes mit einem Hinweis auf die ursprüngliche Fassung publiziert werden. Jede Form von Plagiat ist unakzeptabel und führt zum Ausschluss vom Publikationsprozess. Der Autor reicht zusammen mit dem Manuskript eine Erklärung ein, dass der Text sein selbständiges Werk ist und alle Zitate aus Texten anderer Autoren entsprechend und deutlich gekennzeichnet wurden. Er erklärt ferner, dass alle Zeichnungen, Abbildungen, Tabellen und sonstige Materialien im Werk, die nicht sein geistiges Eigentum sind, ebenfalls deutlich gekennzeichnet sind und dass er die Genehmigung der Verfasser/Herausgeber dieser Materialien zur Veröffentlichung besitzt.

Fehler in der Publikation: Vor der Publikation des für den Druck angenommenen Beitrags ist der Autor verpflichtet, vom Gutachter vorgeschlagene Korrekturen vorzunehmen sowie alle Hinweise und Verbesserungsvorschläge des Redakteurs zu berücksichtigen. Nach dem Satz des Textes hat der Autor die Möglichkeit, die Druckfahnen zu korrigieren, und dabei die Pflicht, die Redaktion umgehend über bemerkte Fehler zu informieren. Wenn die Autoren signifikante Fehler in ihren bereits publizierten Beiträgen entdecken, müssen sie die Redaktion umgehend informieren und bei der Korrektur bzw. beim Zurückziehen der Artikel mit ihr zusammenarbeiten.

Pflichten der Redaktion:

Vertraulichkeit und Transparenz des Publikationsprozesses: Die Redaktion ist zur Vertraulichkeit während des Begutachtungsverfahrens und zur sorgfältigen Bearbeitung der eingereichten Texte verpflichtet. Der Herausgeberbeirat sorgt für Transparenz des Publikationsprozesses durch die Verwendung des Programms Open Journal Systems zur Redaktion der Texte. Er führt auch eine sorgfältige Plagiatsprüfung durch und überwacht die ethischen Standards während des Publikationsprozesses. Er erstellt ferner Richtlinien für das Begutachtungsverfahren und das Begutachtungsformular, darüber hinaus sorgt er für die Auswahl von Gutachtern, die fachspezifisches Wissen und eine durch ihre bisherigen Publikationen dokumentierte Kompetenz besitzen.

Publikationsentscheidungen: Der wissenschaftliche Redakteur gibt den Text nach einer ersten Prüfung zur externen Begutachtung frei. Aufsätze, welche die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, erhebliche Fehler oder Mängel in der Bibliographie aufweisen, schickt er nach Absprache mit der Redaktion mit entsprechender Begründung an die Autoren zurück. Der Redakteur des Bandes beruft in Übereinstimmung mit dem Herausgeberbeirat zwei Außengutachter, von denen einer mit einer ausländischen Einrichtung affiliiert ist. Der Redakteur achtet darauf, dass zwischen den Gutachtern und dem Autor kein Interessenkonflikt besteht. Die Beiträge werden vertraulich und anonym beurteilt (double-blind review process). Auf der Homepage der Zeitschrift werden die Beschreibung des Begutachtungsverfahrens, die Rezensionsformulare und die aktuelle Liste der potentiellen Gutachter veröffentlicht.

Pflichten der Gutachter:

Vertraulichkeit und Objektivitätsstandards: Von den Gutachtern wird erwartet, dass sie die Manuskripte gewissenhaft und objektiv unter Wahrung der Vertraulichkeit bewerten. Sie sind verpflichtet, potenzielle Interessenkonflikte anzugeben, insbesondere: direkte persönliche Beziehungen (Verwandtschaft, Rechtsverhältnisse, Konflikte), Berufs- und Dienstunterordnung, direkte wissenschaftliche Zusammenarbeit im Laufe der letzten zwei Jahre vor Anfertigung des Gutachtens.

Mitwirkung an redaktionellen Entscheidungen: Die Gutachter sind verpflichtet, relevante vom Autor nicht erwähnte Publikationen zu identifizieren und der Redaktion auffallende Ähnlichkeiten sowie Überschneidungen im Manuskript und in anderen Publikationen mitzuteilen. Das Gutachten muss schriftlich vorliegen und mit einem eindeutigen Hinweis auf die Annahme zur Publikation oder die Ablehnung des Beitrags schließen. Falls der Gutachter kritische Bemerkungen hat, das Manuskript aber zur Veröffentlichung empfiehlt, schlägt er notwendige Verbesserungen und Ergänzungen vor.

Kompetenz und Termine: Wenn ein Gutachter sich nicht qualifiziert fühlt, das Manuskript zu bewerten, oder nicht im Stande ist, das Gutachten in der vereinbarten Zeit anzufertigen, ist er verpflichtet, den Redakteur des Bandes unverzüglich zu informieren und gegebenenfalls auf die Begutachtung des Textes zu verzichten.